AGGLOlac – Öffentliche Auflage ohne signifikante Anpassungen

Per 9. Juli 2019 liess die Projektgesellschaft AGGLOlac verlauten, dass das Projekt eine weitere Hürde, nämlich die Vorprüfung durch den Kanton, gemeistert habe. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass die Planung – mit einigen kleineren Anpassungen – die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Somit wird voraussichtlich im August 2019 das Projekt AGGLOlac (baurechtliche Grundordnung) öffentlich aufgelegt. Die Volksabstimmungen in Biel und Nidau sind per Mai 2020 vorgesehen. 

Basierend auf den Erkenntnissen der kantonalen Vorprüfung müssen folgende Anpassungen am Projekt vorgenommen werden:

  1. Die maximale Höhe des Hochhauses wird von 70m auf 48m reduziert
  2. Standort und Höhe einiger Gebäude werden leicht verändert (Übergang zu Wohnquartier, Sicht auf Schloss Nidau)
  3. Dadurch wird die Nutzungsdichte leicht reduziert, die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Projekts (auch im Hinblick auf die noch nicht gefällte Entscheidung Variante „Landverkauf“ vs. „Baurecht“) soll bis zur öffentlichen Auflage geklärt werden.

Stellungnahme Verein STOP AGGLOlac
Die oben genannten (positiven) Anpassungen des Projekts sind minimal und erfolgen nicht freiwillig, sondern auf Grund der Anweisungen des Kantons. Sie ändern jedoch in keiner Art und Weise den Gesamtcharakter von AGGLOlac (wie auch die Projektgesellschaft selbst betont) und erfüllen somit auch unseren Forderungen gemäss dem von der GV verabschiedeten Forderungskatalog nicht. Ob beispielsweise auf die politisch breit abgestützte Forderung nach einer Vergabe im Baurecht anstelle des Landverkaufs überhaupt eine sinnvolle Lösung präsentiert wird, ist bislang noch unklar.

​Damit zusammenhängend muss erneut festgestellt werden, dass sich die Projektgesellschaft auch weiterhin dagegen sträubt, durch das Projekt verursachte Investitionen (wie beispielsweise Verwaltung und Schulraum) mit einzubeziehen bzw. deren Finanzierung überhaupt anzusprechen. Ein wohlwollendes Entgegenkommen der Projektgesellschaft in Richtung der Projektkritiker ist nach wie vor nicht erkennbar, eine Kontaktaufnahme betreffend Verhandlungen mit dem Verein STOP AGGLOlac, um beispielsweise nach Kompromissen und Lösungen zu suchen, ist ebenfalls nicht erfolgt. Die Projektgesellschaft zeigt sich somit nach wie vor überhaupt nicht diskussionsbereit und versucht weiterhin auf Biegen und Brechen das Projekt durch zu zwängen. 

Der Verein STOP AGGLOlac geht davon aus, dass am Gesamtprojekt baulich wohl kaum mehr grössere Änderungen vorgenommen werden und absolut zentrale Probleme der Planung weiterhin ungelöst bleiben. Durch die viel zu dichte Überbauung droht das Projekt auch das beliebte Sport- und Erholungsgebiet am Seeufer zu konkurrenzieren.  Die Planung dürfte damit wohl die meisten Forderungen des STOP AGGLOlac Forderungskatalogs nach wie vor bei Weitem nicht erfüllen.

Fazit: Das Projekt dürfte bei der Bevölkerung bei den Volksabstimmungen wohl nach wie vor chancenlos sein. Inwiefern und mit welchen Mitteln sich der Verein STOP AGGLOlac gegen das Projekt zur Wehr setzen wird (Abstimmungskampagne) wird die Generalversammlung des Vereins entscheiden, sobald sämtliche Aspekte des Projekts abschliessend vorliegen.